
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen wir Ihre Jahres- und Konzernabschlüsse mit der Unabhängigkeit und Sorgfalt, die das Gesetz verlangt, und mit dem Blick fürs Wesentliche, den Sie als Unternehmen brauchen. Von der gesetzlichen Pflichtprüfung über freiwillige Prüfungen und prüferische Durchsichten bis hin zu Sonderprüfungen und betriebswirtschaftlichen Gutachten erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand. Mit einem erfahrenen Prüfungsteam, klaren digitalen Prozessen und einem festen Ansprechpartner sorgen wir für aussagekräftige Ergebnisse, decken Risiken früh auf und schaffen Verlässlichkeit gegenüber Gesellschaftern, Banken und Geschäftspartnern. So gewinnen Sie Sicherheit, auf die Sie sich verlassen können.
Wir prüfen Ihren handelsrechtlichen Jahresabschluss und den Lagebericht nach den Vorschriften des HGB und erteilen den Bestätigungsvermerk.
Für Unternehmensgruppen prüfen wir den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht einschließlich der Einbeziehung der Tochterunternehmen.
Wir beurteilen, ob Ihr Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und ein zutreffendes Bild Ihrer Lage vermittelt.
Im Rahmen der Prüfung verschaffen wir uns ein Bild von Ihren internen Kontrollen und weisen Sie auf erkannte Schwachstellen hin.
Wir berücksichtigen besondere Prüfungspflichten, die sich aus Ihrer Rechtsform, Größe oder Branche ergeben.
Mit datengestützten Analysen und digitalen Belegflüssen halten wir den Aufwand für Sie gering und die Aussagekraft der Prüfung hoch.
Auch ohne gesetzliche Pflicht lassen viele Unternehmen prüfen, um Vertrauen bei Banken, Gesellschaftern und Geschäftspartnern zu schaffen.
Bei der prüferischen Durchsicht beurteilen wir Ihren Abschluss mit reduziertem Umfang und geben eine begründete Einschätzung ab.
Wir prüfen unterjährige Abschlüsse, etwa für das Reporting, für Finanzierungen oder im Vorfeld von Transaktionen.
Wenn Kapitalgeber zusätzliche Sicherheit verlangen, liefern wir die geprüfte Grundlage für Ihre Gespräche und Verhandlungen.
Wir beurteilen die Plausibilität Ihrer Zahlen, wenn eine vollständige Prüfung nicht erforderlich, eine fundierte Einordnung aber sinnvoll ist.
Ob Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung, Verwendungsnachweis für Fördermittel und Zuschüsse oder Prüfung nach § 53 HGrG für Unternehmen der öffentlichen Hand: Wir kennen die jeweiligen Anforderungen und setzen sie sicher um.
Bei Verdachtsfällen untersuchen wir mögliche Vermögensschäden, analysieren Schwachstellen im internen Kontrollsystem und bereiten die Ergebnisse nachvollziehbar für Geschäftsführung und Gesellschafter auf.
Wir bewerten Unternehmen und Unternehmensanteile, etwa im Rahmen von Nachfolge, Kauf oder Verkauf, und ermitteln objektivierte Unternehmenswerte nach IDW S 1.
Mit der Financial Due Diligence schaffen wir bei Unternehmenskäufen eine belastbare Grundlage, begleiten Sie durch Kauf- und Verkaufsprozesse und ordnen die Chancen und Risiken einer Transaktion klar ein.
Wir erstellen betriebswirtschaftliche Gutachten, beurteilen Fragen der Rechnungslegung nach HGB und beraten Sie beim Aufbau interner Kontroll- und Compliance-Systeme.
